Vom neuen Datenschutzgesetz sind alle Unternehmen betroffen, ganz unabhängig von ihrer Grösse. Die neuen Bestimmungen verpflichten Unternehmen dazu, sich Gedanken um die Risiken der Bearbeitung von Personendaten zu machen, die Datensicherheit sicherzustellen und Massnahmen zum Schutz von Personendaten zu definieren. Führungsorgane von Unternehmen, die ihren Informations- und Auskunftspflichten bei der Bearbeitung von Personendaten in Zukunft nicht genügend nachkommen, riskieren strafrechtliche Sanktionen und Bussen bis zu CHF 250'000. Wir erklären, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Risiken zu minimieren.
Referierender:
RA Klaus Krohmann, Leiter Rechtsberatung BDO Zürich, Partner
Eventpartner
BDO AG, 4410 Liestal
