ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN / DATENSCHUTZ

1. Geltungsbereich

Die Vermietung von Veranstaltungsräumlichkeiten zur Durchführung von Meetings, Tagungen, Events und anderen, raumspezifischen Veranstaltungen erfolgt ausschliesslich auf Basis der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der VBS Verband-Services AG vertreten durch das Tagungs- und Eventcenter. Das gilt auch für weitere Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung der Veranstaltungsräumlichkeiten.

Die AGB werden vom Kunden mit der Buchung akzeptiert. Eigene Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung, auch wenn das Tagungs- und Eventcenter diesen nicht ausdrücklich entgegenspricht.

2. Buchungsbedingungen

Die vom Kunden online, telefonisch, schriftlich oder persönlich getätigte Buchung ist für den Kunden verbindlich. Es steht dem Tagungs- und Eventcenter jedoch frei, Buchungen anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag kommt erst mit der automatisch generierten Bestätigung der Online Booking Engine, der Bestätigung per Mail oder per Post durch das Tagungs- und Eventcenter zustande.

Bei Offerten, welche vom Tagungs- und Eventcenter aufgrund von telefonisch, per Mail oder schriftlich eingegangenen Anfragen ausgestellt werden, hat der Kunde seine Buchung per Mail oder schriftlich innerhalb der in der Offerte angegebenen Gültigkeitsdauer abzugeben, worauf der Ver-trag mit der per Mail oder schriftlich erfolgenden Bestätigung der Buchung durch das Tagungs- und Eventcenter zustande kommt.

Buchungen sind an den Kunden gebunden. Eine Überlassung der vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten an Dritte (z.B. Unter- oder Weitervermietung) ist nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Tagungs- und Eventcenter zulässig. Es gelten in jedem Fall auch für den Dritten die vorliegenden AGB. Der Kunde haftet solidarisch mit dem Dritten für alle Ansprüche des Tagungs- und Eventcenter, insbesondere auch für allfällige Schadenersatzforderungen.

Die Zuweisung der gemieteten Räume obliegt dem Tagungs- und Eventcenter und kann erst bei Mietantritt des Kunden final erfolgen.


Im Mietpreis der Veranstaltungsräume sind die Nutzung des Mobiliars in den gemieteten Räumen, der Netzstrom, die Sanitäranlagen und die Reinigung der gemieteten Räume enthalten. Weitere Leistungen zur technischen Ausstattung, Catering, Parkplätze sowie externe Dienstleistungen wer-den in der Bestätigung separat ausgewiesen.

Leistungen von Dritten, die im Rahmen der Buchung durch den Kunden beauftragt wurden, werden vom Tagungs- und Eventcenter lediglich vermittelt. Es gelten die Konditionen und Bedingungen der Dritten. Diesbezügliche Kosten werden mit der Gesamtrechnung in Rechnung gestellt. Das Tagungs- und Eventcenter ist hierfür nicht haftbar.

Das Tagungs- und Eventcenter kann Buchungen jederzeit ändern. Der Kunde ist mindestens zwei Arbeitstage im Voraus vor dem gebuchten Datum davon in Kenntnis zu setzen und es sind ihm statt der ursprünglich gebuchten Räumlichkeiten und/oder sonstigen Leistungen gleichwertige alternative Veranstaltungsräume bzw. Leistungen anzubieten. Lehnt der Kunde die alternativen Räumlichkeiten bzw. Leistungen ab, gilt die Buchung als storniert. Es fallen in diesem Falle für den Kunden keine Stornierungsgebühren an. Der Kunde kann keinen Schadensersatz verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Tagungs- und Eventcenter bis spätestens fünf Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn über die Anzahl der definitiven Teilnehmer, die Verpflegung sowie allfällige Sonderwünsche, Allergien und Unverträglichkeiten zu informieren. Das Tagungs- und Eventcenter ist nicht verpflichtet, später gemeldete Änderungen und Abweichungen zu akzeptieren und kann die Preisberechnung auf der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl vornehmen.

Bei Buchungen an einem Samstag muss die Mindestgruppengrösse bei 10 Teilnehmenden liegen.

Das Mitbringen von eigenem Catering ist nicht gestattet. Dazu gehört auch das Konsumieren von Wein, Bier, Gebäck etc. als Give-Away oder Geschenk, wenn diese dann vor Ort verzehrt werden sollen. Ausnahmen sind vor Vertragsabschluss beim TEC schriftlich zu beantragen.

Für das Einholen von Offerten der externen Catering-Partner und dem darauffolgenden Koordinationsaufwand kann eine administrative Pauschale anfallen.

3. Stornierungen und Umbuchungen

Eine Stornierung durch den Kunden kann online, per Mail oder schriftlich erfolgen.

Stornierung Auditorium:

Tritt der Veranstalter von einer unterschriebenen Reservationsbestätigung zurück, verrechnet das TEC in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.
Bei Absage der Veranstaltung nach Unterzeichnung des Vertrags sind folgende Annullierungskosten geschuldet:

Bis 180 Tage vor der Veranstaltung = keine Kosten
Bis 120 Tage vor der Veranstaltung = 10 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung
Bis 90 Tage vor der Veranstaltung = 30 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung
89 bis 60 Tage vor der Veranstaltung = 50 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung
30 bis 59 Tage vor der Veranstaltung = 75 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung
29 bis 0 Tage = 100 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung

Stornierung Small Conference und Creative 1+2 (wenn in Kombination):
Bis 90 Tage vor der Veranstaltung = keine Kosten
89 bis 60 Tage vor der Veranstaltung = 50 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung
30 bis 59 Tage vor der Veranstaltung = 75 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung
29 bis 0 Tage 100 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung

Tritt der Veranstalter von einer unterschriebenen Reservationsbestätigung zurück, bei der neben dem Small Conference oder Creative 1 + 2 weitere Gruppenräume gebucht wurden, verrechnet das TEC in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.

Stornierung Veranstaltungsräume im ersten Obergeschoss (Baselland Business Factory, Boardroom, Creative Room 1 + 2, Panama, Casablanca, Amazonas, Malawi, Camargue, Mumbai, Malibu):
Bei Stornierung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Gebühren erhoben. Erfolgt die Stornierung weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, schuldet der Kunde Stornierungs-gebühren wie folgt:
Stornierung 21 – 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 25 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung.
Stornierung 6 – 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 50 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung.
Stornierung ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der voraussichtlichen Gesamtvergütung.

Die voraussichtliche Gesamtvergütung setzt sich aus der Raummiete gemäss Buchungsbestätigung und den Dienstleistungen inklusive gebuchtem Verpflegungspaket gemäss Buchungsbestätigung zusammen. Sollte ein Kunde das Tagungs- und Eventcenter beauftragt haben, weitere externe Dienstleistungen an ihn zu vermitteln, werden diese gemäss den Stornobedingungen der beauftragten Dritten von diesen direkt an den Kunden in Rechnung gestellt.

Zusätzlich sind vom Kunden allfällige durch die Stornierungsgebühren nicht gedeckte, dem Tagungs- und Eventcenter angefallene Aufwendungen und Kosten zu vergüten.

Ein Kunde hat die Möglichkeit, seine Buchung bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn online umzubuchen. Hierbei ist - soweit verfügbar - eine Umbuchung auf eine höhere Raumkategorie oder einen grösseren Raum generell möglich. Eine Umbuchung auf einen kleineren oder günstigeren Raum fällt pro rata unter die zuvor genannten Stornierungsbedingungen. Ausserdem hat der Kunde die Möglichkeit, Verpflegung und Zusatzausstattung - soweit verfügbar - bis 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn nachzubuchen.

Solange dem Kunden das Recht zur entschädigungslosen Stornierung zusteht, ist das Tagungs- und Eventcenter seinerseits berechtigt, die Buchung des Kunden entschädigungslos zu stornieren, wenn Anfragen Dritter für die gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Tagungs- und Eventcenters nicht auf sein Stornierungsrecht verzichtet.

Das Tagungs- und Eventcenter ist berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zu Schadenersatz jederzeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere
- wenn eine allfällig verlangte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet wird
- der Kunde bis 20 min nach Meeting-Beginn ohne vorherige Information nicht erscheint
- infolge höherer Gewalt weder die gebuchten Räumlichkeiten noch Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können
- der Kunde oder die Teilnehmer an einer Veranstaltung die Nutzungsordnung verletzen
- durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung oder Gefährdung der Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist
- durch die beabsichtigte Veranstaltung eine ernsthafte Störung anderer Kunden des Tagungs- und Eventcenters oder des Geschäftsbetriebs des Hauses der Wirtschaft zu befürchten ist
- der Kunde die Nutzung der Räumlichkeiten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Tagungs- und Eventcenters einem Dritten überlässt (z. B. Unter- und Weitervermietung).


4. Warenannahme und Entsorgung

Für die Entsorgung des vom Veranstalter mitgebrachten Materials ist dieser selbst verantwortlich. Ein allfälliger Mitarbeiter- und Entsorgungsaufwand des TEC oder externer Leistungserbringer wird mit einer Pauschale von CHF 150.00 in Rechnung gestellt. Das TEC behält sich vor, diesen Betrag je nach Entsorgungsaufwand zu erhöhen. Das TEC nimmt angeliefertes Veranstaltungsmaterial entgegen. Pro entgegengenommener Palette wird eine Logistikgebühr von CHF 50.00 verrechnet. Das TEC lehnt jegliche Haftung für das bei Anlieferung beschädigte Material ab.

5. Verantwortlichkeiten und Haftung des Tagungs- und Eventcenters

Das Tagungs- und Eventcenter gewährleistet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen und haftet ausschliesslich für Schäden, die das Tagungs- und Eventcenter absichtlich oder grob-fahrlässig verursacht hat. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

Das Tagungs- und Eventcenter haftet nur im Rahmen der üblichen Sorgfalt für das Funktionieren von zur Verfügung gestellter technischer Infrastruktur und Ausstattung. Für allfällige Schäden, die dem Kunden aus deren Benutzung, etwa infolge eines Mangels, entstehen, ist die Haftung des Tagungs- und Eventcenters ausgeschlossen.
Das Tagungs- und Eventcenter übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung seiner Datenübermittlungssysteme, wie Internetzugang, WLAN etc. entstehen.
Das Tagungs- und Eventcenter übernimmt keine Verantwortung oder Obhutspflichten für eingebrachte Gegenstände wie z. B. Laptops, Beamer, persönliche Gegenstände, Dokumente etc. des Kunden und der Teilnehmer an dessen Veranstaltung. Das Tagungs- und Eventcenter schliesst jegliche Haftung für solche Gegenstände, insbesondere bei Diebstahl oder Beschädigung, aus.

6. Verantwortlichkeiten und Haftung des Kunden

Der Kunde sichert zu, die auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften und regulatorischen Vorgaben zu kennen und jederzeit einzuhalten und allenfalls die für seine Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen auf eigene Kosten rechtzeitig einzuholen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die gesetzlichen Bestimmungen zum unlauteren Wettbewerb, zu Bank- und Finanzgeschäften sowie zu Lotterie und Glücksspiel zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, das Tagungs- und Eventcenter für allfällige Ansprüche Dritter infolge einer widerrechtlichen Nutzung der Räumlichkeiten oder der technischen Ausstattung, insbesondere auch der Kommunikationstechnologie (Zugang Internet, WLAN etc.), inklusive allfälliger Rechtskosten schadlos zu halten.

Der Kunde haftet im Übrigen für alle von ihm, von seinen Mitarbeitenden, Hilfspersonen oder den Teilnehmern seiner Veranstaltung, z.B. durch Überschreiten der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl, verursachten Schäden oder übermässigen Verunreinigungen der Räumlichkeiten und der beweglichen und unbeweglichen Infrastruktur des Tagungs- und Eventcenters sowie für Diebstahl von Materialien und Mobiliar des Tagungs- und Eventcenters. Das Tagungs- und Eventcenter kann die Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Reinigung dem Kunden in Rechnung stellen.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die vom Kunden gebuchten Leistungen des Tagungs- und Eventcenter ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

Rechnungen des Tagungs- und Eventcenters sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne zusätzlichen Abzug (Skonto) zahlbar. Das Tagungs- und Eventcenter ist berechtigt, nach seinem Er-messen eine Vorauszahlung in der Höhe von bis zu 100% der zu erwartenden Gesamtvergütung ohne Angabe von Gründen zu verlangen.

Erfolgt innert der Zahlungsfrist keine oder nur eine unvollständige Zahlung, so ist der Kunde automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckende Mahnspesen und gegebenenfalls Betreibungskosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten. Das Tagungs- und Eventcenter behält sich vor, offene Rechnungsbeträge, einschliesslich angefallener Verzugszinsen, Spesen und Kosten, an eine mit der Betreibung beauftragte Firma abzutreten. In diesem Fall kann auf den offenen Beträgen ein Jahreszins von bis zu 15 Prozent ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit der Betreibung beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

8. Sicherheitsorganisation Brandschutz

Aufgrund von feuerpolizeilichen Auflagen sind Anlässe im Auditorium nur mit einer maximalen Belegung von 300 Personen gestattet.

9. Informationspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, das Tagungs- und Eventcenter über den Charakter der Veranstaltung vollständig und wahrheitsgetreu zu informieren, inklusive der zu behandelnden Themen und der auftretenden Redner. In den Veranstaltungsräumen des Tagungs- und Eventcenter dürfen keine Veranstaltungen durchgeführt werden, die gegen Anstand und Sitte verstossen, zur Gewalt aufrufen oder an denen in irgendeiner Art und Weise diskriminierende Inhalte verbreitet werden. Das Tagungs- und Eventcenter behält sich das Recht vor, von einem Veranstaltungsvertrag jederzeit zurück zu treten, sollten die vorher genannten Informationen bekannt werden. Im Falle eines Rücktritts von der Veranstaltungsvereinbarung seitens des Tagungs- und Eventcenters kommen die Stornierungsbedingungen unter Punkt 3. zur Anwendung.


10. Spezielle Veranstaltungen

Veranstaltungen, an denen Persönlichkeiten teilnehmen, zu deren Schutz Sicherheits- und Verkehrsregelungsmassnahmen getroffen werden müssen, sind über die entsprechenden Behördenkanäle zu koordinieren. Das TEC ist nicht verantwortlich für Kosten, die durch solche Massnahmen entstehen. Die Übernahme dieser Kosten muss durch den Veranstalter mit den zuständigen Behörden vorab geregelt werden. Das TEC behält sich vor, für Veranstaltungen, die einen überdurchschnittlichen Beratungsaufwand erfordern, eine Administrationspauschale in Rechnung zu stellen.

11. Datenschutz

Der Kunde hat über sein mit der Registrierung auf der Website des Tagungs- und Eventcenters eingerichtetes, passwortgeschütztes Kundenkonto Zugriff auf seine vom Tagungs- und Eventcenter bearbeiteten Bestandsdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung etc.) sowie auf Informationen über seine abgeschlossenen, offenen und kürzlich getätigten Buchungen und kann diese verwalten. Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Das Tagungs- und Eventcenter übernimmt keine Haftung für missbräuchlich verwendete Zugangsdaten.

Das Tagungs- und Eventcenter hält sich bei der Erhebung und sonstigen Bearbeitung von personenbezogenen Daten an die gesetzlichen Bestimmungen. Das Tagungs- und Eventcenter bearbeitet und speichert die personenbezogenen Daten für die Abwicklung von Buchungen und des Vertragsverhältnisses sowie für eigene Marketingzwecke. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn es sich um Dienstleister im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, einschliesslich der Abrechnung und des Inkassos handelt oder wenn der Kunde vorgängig eingewilligt hat. Die so weitergegebenen Daten dürfen von beauftragten Dritten lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgabe verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung der Informationen ist nicht gestattet und erfolgt auch bei keinem der vom Tagungs- und Eventcenter beauftragten Dritten.

Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen, wenn ein berechtigter Löschungsanspruch geltend gemacht wird, die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

Neben der Verarbeitung der Daten zur Abwicklung von Buchungen und des Vertragsverhältnisses, nutzt das Tagungs- und Eventcenter die personenbezogenen Daten auch, um mit den Kunden über ihre Bestellungen, bestimmte Produkte oder Marketingaktionen rund um das Haus der Wirtschaft zu kommunizieren und ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die sie interessieren könnten. Der Verwendung der personenbezogenen Daten für Werbezwecke können die Kunden jederzeit insgesamt oder für einzelne Massnahmen widersprechen, ohne dass hierfür andere als die eigenen Übermittlungskosten entstehen. Eine Mitteilung in Textform an die Kontaktdresse des Tagungs- und Eventcenters (E-Mail oder Brief) ist hierfür ausreichend.

12. Teilnichtigkeit

Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Pratteln.

Hardstrasse 1
4133 Pratteln

November 2022